Abgeltungssteuer Ratgeber

Offene Immobilienfonds zählen zu den Gewinnern der Abgeltungssteuer

Offene Immobilienfonds und Abgeltungssteuer

Offene Immobilienfonds und Abgeltungssteuer

An den Kapitalmärkten in Deutschland gibt es momentan einige sehr hitzige Diskussionen, wie man die ungünstigen Rahmenbedinungen durch die neue Abgeltungssteuer am besten abmildern kann.

Besonders hart sind Investmentfonds auf Aktienbasis und geschlossene Investmentfonds betroffen, da diese teilweise doppelt belastet werden.

Auch Zertifikate und Aktien selbst, gehören eindeutig zu den Verlierern der Reform.

Aufgrund dieser Aussichten können Sie sich glücklich schätzen, wenn Sie zu den Anlegern gehören, die ihr Geld bereits in einem offenen Immobilienfonds angelegt haben. Die Abgeltungssteuer betrifft die offenen Immobilienfonds nämlich fast nicht. Vvor allem mit Immobilienfonds die ihren Anlageschwerpunkt im Ausland haben, kann die Steuerlast gesenkt werden.

Während die Spekulationsfrist für private Veräußerungsgewinne bei Wertpapieren und Aktien aufgehoben und durch eine generelle Steuerpflicht abgelöst wurde, gilt für den Immobilienbereich weiterhin die Spekluationsfrist von 10 Jahren, nach der Veräußerungsgewinne steuerfrei ausgeschüttet werden können.

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Offene Immobilienfonds - Gewinner der Abgeltungssteuer

Damit kann man die Kapitalanlage in offenen Immobilienfonds nur wärmstens empfehlen, da sie eine ganze Reihe von Steuervorteilen bietet. Neben den steuerfreien Veräußerungsgewinnen ist es unter Umständen auch möglich, die generierten Mieteinnahmen steuerfrei mitzunehmen und dem Fiskus somit ein Schnippchen zu schlagen.

Normalerweise müssen die erzielten Mieteinnahmen als Einkünfte aus Kapitalvermögen mit dem persönlichen Einkommensteuersatz versteuert werden. Sollten die Einnahmen allerdings im Ausland erzielt worden sein, besteht sogar die Möglichkeit, durch bestimmte Regelungen in Doppelbesteuerungsabkommen die Mieteinnahmen steuerfrei erhalten zu können. Hierbei gilt natürlich trotzdem der Progressionsvorbehalt, was aber an der generellen Möglichkeit der Steuerersparnis nichts ändert.

Die Abgeltungssteuer gilt also nicht für offenen Immobilenfonds und man kann im Großen und Ganzen sagen, dass der Kelch hier an Ihnen vorübergegangen ist, wenn Sie bereits Anleger in einem offenen Immobilienfonds sind. Wenn nicht, sollten Sie eine Investition in diesem Bereich aufgrund der vielen Möglichkeiten unbedingt in Betracht ziehen. Es handelt sich dabei auf jeden Fall um eine ernsthafte Alternative zu anderen Anlageformen, bei der das Risiko überschaubar ist und die Rendite recht beachtlich.

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