Was ist eine Nichtveranlagungsbescheinigung und wer profitiert von ihr?
Wenn der Sparer-Pauschbetrag nicht mehr greift, da die Einkünfte aus Kapitalvermögen die Höchstgrenze überschreiten und somit eine Abgeltungssteuer auf die Erträge zu zahlen ist, kann unter bestimmten Umständen eine Nichtveranlagungsbescheinigung und somit die Freistellung von Zinsabgaben beantragt werden.
Wer öfters durch die Wirtschaftsnachrichten blättert, wird schon einmal auf den Begriff der Nichtveranlagungsbescheinigung gestoßen sein. Was sich genau dahinter verbirgt und wem diese von Nutzen sein kann, klären wir hier.
Seit Anfang 2009 ist jeder Bürger, der Kapitalgewinne erzielt, dazu verpflichtet diese zu versteuern. Lediglich sehr geringe Erträge fallen in das Freistellungsvolumen und sind somit von der Versteuerung befreit. Bei ledigen Personen fallen alle Gewinne bis 801 Euro unter diesen Sparer-Pauschbetrag, bei verheirateten Pärchen, die zusammen veranlagt werden, gelten 1602 Euro als Grenze.
Alle darüber hinaus gehenden Kapitaleinkünfte müssen mit einem Steuersatz in Höhe von 25% besteuert werden und werden nicht weiter in Abhängigkeit von der Höhe der Kapitalanlagen aufgegliedert. Eine Ausnahme bildet somit lediglich der erfolgreiche Antrag auf eine Befreiung durch eine Nichtveranlagungsbescheinigung.
Wer kann einen Antrag stellen?
Entscheidend für den erfolgreichen Antrag auf eine Nichtveranlagungsbescheinigung ist das jährliche Einkommen des Anlegers, beziehungsweise die Höhe der Firmeneinkünfte. Als Antragssteller kommen nämlich sowohl natürliche Personen, wie auch bestimmte Unternehmen in Frage. Begründet durch die Abhängigkeit von der Einkommenshöhe, betrifft diese Regelung vor allem Studenten, Rentner und Arbeitnehmer, die in Teilzeit beschäftigt sind.
Im Regelfall ist die Abgeltungssteuer zwar vom Steuersatz her unabhängig von der persönlichen Einkommenssteuerhöhe, doch die Nichtveranlagungsbescheinigung macht da gewissermaßen eine Ausnahme. Für den Antrag darf das Einkommen den Grundfreibetrag von 8004 Euro nicht überschreiten. Das sowieso über den Sparer-Pauschbetrag veranschlagte Freistellungsvolumen von 801 Euro darf allerdings auf den Grundfreibetrag oben drauf gerechnet werden sowie eine Summe von 36 Euro für Sonderausgaben. Zusammengerechnet ergibt das also einen Betrag von 8841 Euro.
Wann und wo kann ich den Antrag stellen?
Den Antrag kann man bei jedem Finanzamt einreichen. War der Antrag erfolgreich, muss die Bescheinigung im Anschluss bei den Banken eingereicht werden, die das jeweilige Kapital verwalten. Der Gültigkeitszeitraum für die Befreiung beträgt drei Jahre. Ändert sich innerhalb des Zeitraums jedoch etwas an den Einkommensverhältnissen muss die Befreiung an das Finanzamt zurückgegeben werden und die Abgeltungssteuer wird künftig wieder fällig.
Tipps und Tricks
Wer Kinder hat und für diese beispielsweise ein Sparbuch führt, auf das regelmäßige Einzahlungen getätigt werden, kann auch für die Kinder einen Antrag stellen, da schließlich alle Personen, die ein zu geringes Einkommen haben, zu der berücksichtigten Gruppe zählen. Somit sind insbesondere bei Kindern die Voraussetzungen ideal.
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