Abgeltungssteuer beim Tagesgeldkonto

Unter dem Begriff Abgeltungssteuer beim Tagesgeldkonto ist eine abschließende Besteuerung von privaten Kapitalerträgen zu verstehen. Dies geschieht durch einen pauschalen Steuerabzug bei Einkünften aus Kapitalvermögen. Mit der Neuregelung der Abgabensteuer seit 01.01.2009 soll die unterschiedliche Besteuerung von Einkünften aus Kapitalvermögen vereinfacht werden. Sie ersetzt die Kapitalertragssteuer beziehungsweise die Zinsabschlagsteuer. Durch die Neuregelung soll der Verwaltungsaufwand bei der Berechnung des Steuersatzes durch Kapitalanlagen minimiert werden. Die Abgabensteuer stellt eine pauschale Form dar. Einzelfälle finden hier keine Berücksichtigung mehr, auch wenn sie vorher weniger als 25 Prozent Steuern zu zahlen hatten. Diesen Einzelfälle wird die Möglichkeit eingeräumt, bei der Jahressteuererklärung eine Rückerstattung einzufordern.

Bei der neuen Regelung gibt es keine Vorauszahlung mehr auf die Einkommenssteuer, sondern es gibt eine endgültige Abgeltung auf die Kapitaleinkünfte. Dies gilt besonders bei Kapitalerträgen wie zum Beispiel Dividenden, Zinsen und Gewinn aus Verkauf von Wertpapieren. Die Höhe der Besteuerung ist dabei unabhängig von der Höhe des Einkommenssteuersatzes. Die Kapitalerträge müssen dadurch nicht mehr in der Einkommensteuererklärung angegeben werden. Der Abgeltungssteuer unterliegen nun auch Spekulationsgewinne.

Der Abgeltungssteuer unterliegen sämtliche Sparverträge, aus denen Kapitalerträge erwirtschaftet werden. Dazu gehören Banksparverträge, Bausparverträge, Tagesgeldkonten, Tagesgeldanlagen sowie Sparbriefe und Sparbücher. Auch Erträge aus Kapitallebensversicherungen und Rentenversicherungen unterliegen teilweise der Abgeltungssteuer. Durch die Neuregelung der Abgeltungssteuer kommt es zur Gleichstellung aller Anlagen- und Sparformen. Sie wird direkt von der Bank oder Sparkasse an das Finanzamt abgeführt. Die bisher geltenden Freibeträge fallen dabei geringer aus.

Im Rahmen der Einkommensteuererklärung wird die abgeführte Steuer mit dem persönlichen Steuersatz verglichen. Sind dabei zu viel einbehaltene Abzüge entrichtet worden, werde diese zurückerstattet. Mit der Neuregelung der Abgeltungssteuer auf Tagesgeld werden oberhalb der Grenze des Sparerfreibetrages von 801,00 Euro pro Person für Ledige und 1602,00 Euro für Verheiratete Zinsen aus dem Tagesgeld der Abgeltungssteuer in Höhe von 26,4 Prozent – dies entspricht 25 Prozent Steuersatz und 5,5 Prozent Solidaritätszuschlag – erhoben und mit dem tatsächlichen Steuersatz im Rahmen der Einkommenssteuererklärung verrechnet. Bei einem niedrigen Steuersatz führt dies zu einer Rückzahlung. Die Abgabensteuer hat dann einen Vorteil, wenn das Tagesgeld im Vordergrund steht, denn dadurch müssen nur noch 25 Prozent Steuern auf die Zinseinnahmen gezahlt werden, anstatt wie bisher 42 Prozent.

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