Abgeltungssteuer Ratgeber

Die Abgeltungssteuer wirkt auf Zinserträge noch relativ milde

Abgeltungssteuer Zinsen

Abgeltungssteuer auf Zinsen

Die Abgeltungssteuer wirkt wie ein Wirbelstrum auf die Finanzbranche, denn plötzlich ändern sich die Bedingungen für viele Formen der Geldanlage und man muss sich damit befassen, wie man entsprechend gegensteuert, um keine Verluste hinnehmen zu müssen.

Als Laie weiß man kaum noch, welche Formen der Geldanlage sich noch lohnen und welche mit den neuen Regelungen eher problematischer werden.

Da es aber wichtig ist, zu wissen, was man mit seinem hart erarbeiteten Geld anfangen soll, möchten wir Ihnen nun aufzeigen, wie die Abgeltungssteuer auf Zinserträge wirkt.

Grundsätzlich heißt es im Gesetz zur Unternehmensteuerreform, zu dem auch die Abgeltungssteuer gehört, dass eine Abgeltungssteuer in Höhe von 25% auf Zinsen, Dividenden und auch auf private Veräußerungsgewinne erhoben wird. Diese Steuer ist eine Quellensteuer und wird somit direkt von den Kreditinstituten einbehalten und an das Finanzamt abgeführt.

Bis jetzt mussten Zinserträge in der Einkommensteuererklärung angegeben werden und wurden mit dem persönlichen Einkommensteuersatz besteuert.

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Steuervorteile bei hohen Steuersätzen

Wenn Sie also mit einer Festgeldanlage Zinserträge in Höhe von 1.000 Euro erzielen, müssen diese künftig pauschal mit 25% plus Solidaritätszuschlag und eventuell Kirchensteuer versteuert werden. Dies ist immer dann günstiger, wenn Ihr persönlicher Einkommensteuersatz über 25% liegt. Da dies bei vielen Steuerpflichtigen der Fall ist, können hier mit der Abgeltungssteuer auf Zinserträge tatsächliche Steuerersparnisse im Vergleich zur alten Regelung erzielt werden.

Allerdings sollten Sie beachten, dass der Sparerfreibetrag in den Sparerpauschbetrag umgewandelt und dabei auch gleichzeitig die Abzugsmöglichkeit für eventuelle Werbungskosten gekappt wurde. Der Sparerpauschbetrag liegt ab 2009 bei 801 Euro für Einzelpersonen und zeichnet auch gleichzeitig die Obergrenze für Minderungen der zu versteuernden Kapitaleinkünfte.

Diese Beschneidung kann unter Umständen dafür sorgen, dass die Abgeltungssteuer auf Zinserträge doch nicht so günstig ist, wie sie auf den ersten Blick erscheint. Auf jeden Fall sollte man ab 2009 versuchen, die Werbungskosten möglichst niedrig zu halten, um den günstigeren Steuersatz auch effektiv nutzen zu können.

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