Abgeltungssteuer Ratgeber

Die Risiken der Abgeltungssteuer treffen einige Anleger besonders hart

Risiko Abgeltungssteuer

Risiko Abgeltungssteuer

Das am 01.Januar 2009 die neue Abgeltungssteuer eingeführt wird, war für einige Formen der Geldanlage eine Hiobsbotschaft, die sie nicht härter hätte treffen können.

Es ergeben sich hierbei vor allem für Investmentfonds , die mit Aktien, Zertifikaten oder Termingeschäften Gewinne erzielen, neue Bedingungen, die dem Fondsmanager und dem Anleger das Leben schwer machen können.

Aber auch Anleger, deren persönlicher Steuersatz niedriger ist als der Abgeltungssteuersatz, müssen etwas tun, um in Zukunft nicht schlechter da zu stehen als heute.

Die Risken der Abgeltungssteuer sind nicht zu vernachlässigen und es sollte unbedingt gegengesteuert werden. Wir möchten Ihnen einige Probleme aufzeigen, die sich mit dem neuen Sytem ergeben, damit Sie bescheid wissen, was künftig mit Ihren hart erarbeiteten Gewinnen passiert, wenn nicht entsprechende Gegenmaßnahmen ergriffen werden.

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Wegfall der Spekulationsfrist und des Halbeinkünfteverfahrens

Der Grund für die Problematik bei Investmentfonds liegt vor allem im Wegfall der Spekulationsfrist von einem Jahr. Nach altem Recht konnten Fondsanteile, die mindestens ein Jahr im Depot gehalten wurden, steuerfrei veräußert werden. Mit der Einführung der Abgeltungssteuer 2009 gilt diese Spekulationsfrist nicht mehr.

Von da an werden alle Veräußerungsgewinne, unabhängig von der Haltedauer, der Abgeltungssteuer unterzogen. Diese Regelung gilt für private Geldanlage in Aktien genauso, wie auch für Fonds und stellt eines der größten Risiken bei der Abgeltungssteuer dar.

Ein weiteres Problem ergibt sich aus der Regelung, das künftig auch Dividenden aus Aktien voll der Abgeltungssteuer unterzogen werden. Bisher wurde nach dem Halbeinkünfteverfahren nämlich lediglich die Hälfte der Einkünfte aus Dividenden dem zu versteuernden Einkommen zugerechnet.

Besonders betroffen von den Risiken der Abgeltungssteuer sind Sie, wenn Ihr persönlicher Einkommensteuersatz unter 25% liegt, da Sie dann nach heutigem Recht weniger Steuern auf Ihre Kapitaleinkünfte bezahlen müssen, als dies unter der Abgeltungssteuer der Fall wäre. Hier sollten Sie auf jeden Fall einen Antrag auf normale Veranlagung der Kapitaleinkünfte stellen, um am Ende nicht benachteiligt zu sein.

 

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