Abgeltungssteuer
Die Abgeltungssteuer sollte eigentlich zur Steuervereinfachung bei der Geldanlage beitragen. Wer Tagesgeld oder Festgeld anlegt, hat damit meist kein Problem. Von den anfallenden Zinsen behält die Bank gleich die Abgeltungssteuer ein, und damit ist die Versteuerung dieser Erträge abgeschlossen.
Es sei denn, die persönliche Einkommensteuer ist niedriger wie die Abgeltungssteuer. Dann kann man die Zinsen aus der Geldanlage in Tagesgeld oder Festgeld angeben. Sie werden dann mit dem niedrigeren persönlichen Steuersatz besteuert. Das ist wie in alten Zeiten – oder etwa doch nicht?
Unterschiede gegenüber früher
Wer sich beim Zinsen Vergleichen auf die Geldanlage als Tagesgeld oder Festgeld beschränkt, für den ändert sich nichts. Denn er hat ja keine Kosten für die Geldanlage. Wer allerdings in Fonds anlegt, bei dem entstehen Depotgebühren. Solange diese unterhalb des Sparerfreibetrages liegen, hat er keine Nachteile. Wenn sie höher sind, kann er den übersteigenden Betrag aber nicht absetzen.
Das gilt auch, wer Aktien oder Anleihen hält. Da muss er sogar die Kursgewinne versteuern, während diese früher nach einer bestimmten Frist steuerfrei vereinnahmt werden konnten. Das gilt auch für Fonds und spekulative Anlagen wie Optionsscheine. Und wer Aktien auf Kredit gekauft hat, bleibt heute auch auf den Zinsen sitzen. Er kann nur maximal den Sparerfreibetrag in Anspruch nehmen. Mehr geht nicht und schmälert daher das Ergebnis.
Abgeltungssteuer umgehen?
Es gibt eine legale Möglichkeit, wie man einerseits erreichen kann, dass die Abgeltungssteuer nicht sofort einbehalten wird. Dies ist der Fall, wenn man das Depot im Ausland führt. Dann wird keine Abgeltungssteuer fällig. Doch muss man die Erträge dann in der Einkommensteuer angeben. Der Vorteil liegt daher nur in einer einmaligen Steuerverschiebung. Sparen kann man sich die Abgeltungssteuer nicht. Denn es kann sein, dass innerhalb der EU oder auch mit den USA - Kontrollmeldungen zwischen den Finanzämtern ausgetauscht werden. Dann wäre dass Steuerhinterziehung.
Wer bei seinen Geldanlagen in Fonds oder Aktien hohe Aufwendungen hat, die er bei der derzeitigen Abgeltungssteuer nicht Gewinn mindernd anrechnen kann, hat ebenfalls eine legale Möglichkeit, dies zu umgehen. Meist ist das ja mit regem Kaufen und Verkaufen von Fondsanteilen und Aktien verbunden. Dies kann man auch im Rahmen eines Gewerbebetriebes erledigen. Dort lassen sich alle Kosten absetzen. Doch hängt dies vom persönlichen Steuersatz ab, und eine steuerliche Beratung sollte zuvor in Anspruch genommen werden.
Wer sich dagegen auf die Geldanlage als Tagesgeld oder Festgeld beschränkt, braucht sich da keine Gedanken zu machen. Kosten fallen bei ihm nicht an. Er muss einfach nur Zinsen vergleichen und sich das beste Angebot für Tagesgeld oder Festgeld aussuchen.
Weitere Infos auf zinsverlgeich.eu